Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäfts­bedin­gun­gen

Die CloudNow GmbH wendet sich mit ihrem Angebot sowohl an Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne des Konsumenten­schutz­gesetzes. Ist ein Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gehen allfällige zwingende günstigere gesetzliche Bestim­mun­gen diesen AGB vor. Personen, die als Verbraucher im Sinne des KSchG anzusehen sind, verpflichten sich, dies der CloudNow GmbH bereits bei Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes mitzuteilen, um die CloudNow GmbH in die Lage zu versetzen, die Position als Verbraucher gegebenenfalls durch Individual­verträge berück­sich­tigen zu können.

2. Vertragsdauer

Sup­port­ver­träge beginnen mit der Unterzeichnung des Vertrages und/oder durch die Bezahlung der ersten Teilrechnung. Dienst­leis­tungs­ver­träge für die Produkte Cloud-Files, CloudServer, CloudDesktop, haben eine vertragliche Min­dest­lauf­zeit von 12 Monaten. Erfolgt vor Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit keine Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist, kommt es jeweils zur Ver­trags­ver­länge­rung um weitere 12 Monate.

3. Vertragsumfang und Gültigkeit

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der CloudNow GmbH erfolgen aus­schließ­lich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts­bedin­gun­gen auch wenn im Einzelfall keine ausdrückliche Bezugnahme auf diese erfolgt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Ver­trags­part­ners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die CloudNow GmbH diesen nicht aus­drück­lich widerspricht.

Die Allgemeinen Bedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftige Geschäfte, die der Kunde mit der CloudNow GmbH schließt. Die jeweils gültigen Bedingungen können unter der Webseite www.cloudnow.at oder www.cloudfiles.app abgerufen werden.

4. Vergütung, Preise

Die Höhe der Entgelte richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leis­tungs­erbrin­gung gültigen Preisliste der CloudNow GmbH.

Kos­ten­voran­schläge und Präsentationen sind stets freibleibend und mangels ausdrücklicher anders­lau­ten­der schriftlicher Ver­einba­rung kos­ten­pflich­tig.

Alle Entgelte und Vergütungen verstehen sich ab Geschäftssitz der CloudNow GmbH sowie exklusive Umsatzsteuer und exklusive allfälliger Rechts­geschäfts­gebühren.

In den Entgelten sind Kosten für Transport, Versicherung, Installation oder Aufstellung nicht enthalten; diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

Nicht unter die Standard­abdeckung eines Wartungs- bzw. Sup­port­ver­tra­ges fallen insbe­son­dere nachstehende Leistungen:

  • Störungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Span­nungs­schwan­kun­gen, direkter oder indirekter Blitzschlag, Feuer, Wasser) oder äußere Einwirkungen (insbe­son­dere Sabotage, Virenbefall, Sach­beschädigung, ……) hervorgerufen werden;
  • Verwendung von ungeeigneten Betriebs­mit­teln, Datenträgern oder sonstigem Zubehör;
  • unsachgemäße Behandlung und Bedie­nungs­feh­ler;
  • vom Kunden veranlasste Änderungen, sofern nicht von der CloudNow GmbH durchge­führt, sowie von Kunden selbst durchgeführte Umin­stal­lati­onen;
  • Behebung von Fehlern, die auf Unterlassung der Verwendung von Updates oder einer nicht erfolgten Daten­siche­rung durch den Kunden beruhen;
  • Individuelle Pro­gramm­anpas­sung bzw. Neu­pro­gram­mie­run­gen;
  • Daten­kon­ver­tie­run­gen;

Er bringt die CloudNow GmbH Leistungen im Zusammenhang mit derart ausge­schlos­senen Pro­blem­stel­lun­gen, werden die dafür angefallenen Kosten dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

Sämtliche Entgelte für länger andauernde Leistungen sind wertgesichert und werden jährlich der Entwicklung des von der Statistik Austria veröf­fent­lich­ten VPI 2015 angepasst. Ausgangsbasis für die Berechnung ist der zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses zuletzt verlautbarte VPI 2015. Wert­sicherungs­anpassungen erfolgen jeweils zum 01.01. eines Folgejahres. Unterlassene Ent­gelt­erhö­hun­gen können bei Erhöhungen in den Folgejahren berücksichtigt werden.

5. Zah­lungs­bedin­gun­gen

Die CloudNow GmbH ist berechtigt, Teilleistungen und Teil­liefe­run­gen zu erbringen und hiefür Teilrechnungen zu legen.

Sämtliche Rech­nungs­beträge sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen, sofern im Einzelfall keine abweichende Ver­einba­rung getroffen wurde. Bei unbarer Zahlung hat eine Bank­über­wei­sung auf das in der Rechnung angegebene Konto so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rech­nungs­betrag spätestens am Fälligkeitstag eingelangt ist. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto der CloudNow GmbH als geleistet.

Einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

Wenn der Kunde seine Zah­lungs­ver­pflich­tung in Raten abzustatten hat, wird vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausstehende Zahlungen sofort fällig werden.

5.1 Zahlungsverzug, Verzugsfolgen

Im Fall des Zah­lungs­verzu­ges ist die CloudNow GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

Der Kunde hat der CloudNow GmbH entstehende Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 5,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuld­ver­hält­nis­ses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 15,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie die Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwaltes nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechts­anwälte (AHK) in der jeweils geltenden Fassung zu ersetzen.

Im Falle des Zah­lungs­verzu­ges, auch mit Teilzahlungen,

  • verlieren vereinbarte Zahlungsziele ihre Wirksamkeit und alle gelegten Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.
  • treten allfällige Skonto­vereinbarungen außer Kraft und ist ein Skontoabzug bis zur voll­stän­digen Begleichung sämtlicher Forderungen samt Zinsen und Kosten auch für die nachfolgenden Rech­nungs­beträge unzulässig.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist die CloudNow GmbH berechtigt, für den Zeitraum des Zah­lungs­verzu­ges ihre Leis­tungs­erbrin­gung zu sistieren und die Wiederaufnahme von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.

6. Eigen­tums­vorbe­halt

Alle Waren (auch Software) werden unter Eigentumsvorbehaltgeliefert und bleiben bis zur voll­stän­digen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren Eigentum der CloudNow GmbH. Die CloudNow GmbH ist berechtigt, ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen.

Der Kunde ver­pflich­tet sich, während des aufrechten Eigen­tums­vorbe­hal­tes, den Kaufgegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu verwahren und ihn gegen alle versicherbaren Risiken ausreichend (insbe­son­dere gegen Feuer‑, Wasser‑, Diebstahl- und Vanda­lis­mus­schä­den zum Neuwert) zu versichern.

Die unter Eigen­tums­vorbe­halt stehenden Waren dürfen weder verpfändet noch siche­rungs­hal­ber übereignet werden. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inan­spruch­nahme durch dritte Personen ist der Kunde ver­pflich­tet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken, das Eigentumsrecht der CloudNow GmbH geltend zu machen und die CloudNow GmbH unverzüglich zu verständigen.

Nut­zungs­bewil­ligun­gen und Nutzungsrechte werden unter dem Vorbehalt der voll­stän­digen Zahlung aller vereinbarten Entgelte eingeräumt („urhe­ber­recht­licher Eigen­tums­vorbe­halt“).

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung ver­pflich­tet und wird dafür sorgen, dass alle Vor­aus­set­zun­gen, die zu einer ord­nungs­gemä­ßen Leis­tungs­erbrin­gung durch die CloudNow GmbH erfor­der­lich sind, rechtzeitig gegeben sind.

Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig und vollständig die zur Leis­tungs­erbrin­gung erforderlichen oder von der CloudNow GmbH angeforderten Handlungen zu setzen und Infor­mati­onen zu erteilen/Unterlagen zu übergeben.

Verzögerungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Infor­mati­onen oder Anfor­derun­gen gehen zu Lasten des Kunden.

8. Leis­tungs­erbrin­gung durch die CloudNow GmbH

Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen von der CloudNow GmbH ist die schriftliche Auf­trags­bestä­tigung maßgeblich.

Abreden, die vor Ver­trags­schluss getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Die CloudNow GmbH ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- oder Besor­gungs­gehil­fen in die Leis­tungs­erbrin­gung einzubinden.

Termine und Fristen werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt stets voraus, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Verzögern sich verbindliche Termine oder Fristen auf Grund von Umständen, die nicht in der Sphäre der CloudNow GmbH liegen, ist eine Verlängerung der Leis­tungs­fris­ten zu vereinbaren.

Die Leis­tungs­erbrin­gung erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeiten nach Wahl der CloudNow GmbH am Standort des EDV-Systems des Kunden oder in den Geschäfts­räu­men der CloudNow GmbH. Die CloudNow GmbH wird sich um die rasche Behebung angezeigter Störungen, innerhalb der vereinbarten Reaktions- und Lösungszeiten bemühen und stellt hierfür eine Hotline, die Stö­rungs­behe­bung über Fernservice sowie die Stö­rungs­behe­bung vor Ort zur Verfügung. Erfolgt die Leis­tungs­erbrin­gung über Kundenwunsch außerhalb der normalen Arbeitszeiten der CloudNow GmbH sind die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu vergüten. Bei wiederholter Inan­spruch­nahme von Sup­port­leis­tun­gen für gleichartige Probleme ist die CloudNow GmbH berechtigt, eine weitere Beratung von kos­ten­pflich­tigen Schu­lungs­maß­nah­men abhängig zu machen.

Die CloudNow GmbH unterhält an jedem zweiten Dienstag sowie jeden Freitag des Kalendermonats ein Stan­dard­ser­vice-/War­tungs­fens­ter in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Wartungen in diesem Zeitfenster werden eine Woche vorher auf der Webseite der CloudNow GmbH und per e‑mail angekündigt. Zu diesen Zeiten kann es zu Beein­träch­tigun­gen der vollen Funktionalität der von CloudNow GmbH gelieferten Waren bzw. zu erbringenden Ver­trags­leis­tun­gen kommen, ohne dass diese als Mangel zu qualifizieren wären bzw. der Kunde hieraus Rechtsfolgen gegenüber der CloudNow GmbH ableiten könnte.

9. Gewährleistung

9.1 Mangel

Die CloudNow GmbH leistet Gewähr dafür, dass der Ver­trags­gegen­stand die aus­drück­lich bedungene Eigenschaft besitzt.

Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art (insbe­son­dere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffenheit, Zusam­men­set­zung und Verwendbarkeit), Angaben in Handbüchern, Katalogen, Prospekten, und sonstigen Werbeschriften sind unver­bind­lich und freibleibend, sofern sie nicht aus­drück­lich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar.

Für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, anormale Betriebs­bedin­gun­gen, Verseuchung mit Viren oder Bedie­nungs­feh­ler zurückzuführen sind, entfällt jede Gewährleistung.

Mängel und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Gewähr­leis­tungs­rechts unverzüglich – längstens aber innerhalb von sieben Tagen ab der Erfüllung – schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen.

Die Vermutung der Man­gel­haf­tig­keit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Ersatz­liefe­run­gen oder Män­gel­behe­bun­gen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewähr­leis­tungs­frist nicht.

Rück­griffs­ansprü­che nach § 933 b ABGB gegen die CloudNow GmbH sind ausgeschlossen.

Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages.

9.2 Gewähr­leis­tungs­behelfe

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

Erfolgt die Verbesserung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Preises oder, falls die Tauglichkeit des Ver­trags­gegen­stan­des erheblich gemindert ist, die Wandlung des Vertrages verlangen.

9.3 Gewähr­leis­tungs­frist

Die Gewähr­leis­tungs­frist beginnt mit der erfolgten Übergabe oder Abnahme des Ver­trags­gegen­stan­des und beträgt 12 Monate.

10. Haf­tungsbe­schrän­kung

Die CloudNow GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und Vermö­gens­schä­den, für nicht erzielte Ersparnisse sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden haftet die CloudNow GmbH in keinem Fall.

Scha­dener­satz­ansprü­che müssen bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anspruchs­berech­tigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchs­begrün­den­den Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

10.1 Haftung für den Verlust von Daten

Der Kunde übernimmt es, Daten und Programme in anwen­dungs­adäqua­ten Intervallen regelmäßig mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewähr­leis­ten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wie­der­herge­stellt werden können.

Im Falle eines von der CloudNow GmbH zu vertretenden Datenverlustes haftet die CloudNow GmbH für die Wie­der­her­stel­lung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Daten­siche­run­gen durchge­führt hat.

11. Rück­tritts­recht

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertrags­abschluss oder ist eine solche Ver­schlech­terung zu befürchten, insbe­son­dere wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insol­venz­ver­fah­rens gestellt hat, oder erlangt die CloudNow GmbH nach Abschluss des Vertrages von einer Ver­schlech­terung der Vermögenslage des Kunden Kenntnis, kann die CloudNow GmbH vom Kunden verlangen, ihr innerhalb einer angemessenen Frist für alle zu dieser Zeit fälligen Ansprüche Sicherheit zu leisten.

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann die CloudNow GmbH vom Vertrag zurücktreten.

12. Geheimhaltung, Datenschutz

Die Ver­trags­par­teien sind ver­pflich­tet, über alle Tatsachen und Infor­mati­onen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durch­füh­rung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Infor­mati­onen unberechtigten Dritten, insbe­son­dere Konkurrenten, nicht zur Kenntnis gelangen können.

Die durch die gegen­ständ­liche Ver­einba­rung geschützten vertraulichen Infor­mati­onen umfassen insbe­son­dere Daten, Know-How, Geschäfts­berichte, Kundenlisten und Listen von Geschäfts­part­nern, Preislisten und Kal­kula­tions­grund­lagen, Geschäfts­strategien oder Vorbereitungen und alle Ideen, die die Ver­trags­par­teien einander gleichgültig ob mündlich oder schriftlich anvertrauen oder in elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung stellen.

Weiters verpflichten sich die Ver­trags­par­teien auch nach Ende des Vertrages wechselseitig, den Gebrauch der von der anderen Vertragspartei erlangten vertraulichen Infor­mati­onen durch Dritte nicht zu ermöglichen oder zu fördern.

Die CloudNow GmbH ver­pflich­tet sich, vom Kunden erhaltene Daten aus­schließ­lich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden, das Datengeheimnis (§ 15 DSG 2000) zu bewahren und die notwendigen Sicher­heits­maß­nah­men vorzukehren um unter Bedachtnahme auf den Stand der technischen Möglichkeiten und auf die wirt­schaft­liche Vertretbarkeit sicher zu stellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschätzt sind, dass ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind (§ 14 DSG 2000). Die CloudNow GmbH ver­pflich­tet ihre Mitarbeiter, die Bestim­mun­gen gemäß § 15 des DSG einzuhalten.

13. Sonstige Bestim­mun­gen

13.1 Aufrechnung, Abtretung

Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der CloudNow GmbH oder eine Zurück­behal­tung des Entgelts ist ausgeschlossen.

Eine Zurück­behal­tung des Entgelts ist im Falle berechtigter Ver­besse­rungs­ansprü­che dann zulässig, wenn dieser Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes.

Keine Partei darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

13.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und aller abge­schlos­senen Verträge bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift­form­erfordernis.

 13.3 Zustellungen

Zustellungen und Wil­lens­erklä­run­gen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Adresse.

Der Kunde ist ver­pflich­tet, bei Vertrags­abschluss die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvoll­stän­digen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist ver­pflich­tet, Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Sitzes unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Im Unter­las­sungs­fall können wirksame Zustellungen an die zuletzt bekannt­gege­bene Adresse des Kunden vorgenommen werden.

13.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mun­gen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestim­mun­gen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurch­führ­baren Bestim­mun­gen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise gewollt hätten, wenn sie bei Vertrags­abschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.

 13.5 Rechtswahl

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestim­mun­gen aus­schließ­lich nach öster­reichi­schem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchge­führt wird. Die Bestim­mun­gen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 13.6 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die aus­schließ­liche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der CloudNow GmbH als vereinbart.